Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat April 2023.
Dieser enthält unter anderem folgende Themen:
- Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen steuerpflichtig sind,
- Die geplante dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für den Verzehr von Speisen in Restaurants,
- Die endgültige Fassung des BMF-Schreibens zum Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller