Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Dezember 2024.
Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen:
- Eine Entscheidung des Finanzgerichts München zur Anerkennung einer im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreisaufteilung einer Eigentumswohnung.
- Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht eine Frage zur Verfassungsmäßigkeit von Aussetzungszinsen vorgelegt.
- Eine Übersicht über die laufenden steuerlichen Gesetzgebungsverfahren und deren aktueller Stand.
Update Grundsteuer Baden-Württemberg
Außerdem möchte ich Sie auf aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Grundsteuer in Baden-Württemberg hinweisen.
Mit zwei Urteilen hat das Finanzgericht Baden-Württemberg am 11.06.2024 entschieden, dass die Landesgrundsteuer nicht gegen verfassungsrechtliche Vorschriften verstößt.
Gegen die Urteile ist mittlerweile Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt worden. Die Verfahren werden unter den Aktenzeichen II R 26/24 bzw. II R 27/24 geführt.
Wird ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid auf diese Verfahren gestützt, so ruht das Einspruchsverfahren, bis der Bundesfinanzhof über die Sache entschieden hat.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Ihre Steuerkanzlei Werner Müller