Newsletter Januar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den Newsletter für den Monat Januar 2025.

Dieser Newsletter enthält unter anderem folgende Themen:

  • Das Finanzgericht München hat entschieden, dass eine vom Vermieter gezahlte Abfindung zur vorzeitigen Räumung der Wohnung keine steuerbare Leistung darstellt.
  • Eine Übersicht über die kürzlich beschlossenen steuerlichen Neuregelungen, insbesondere das Jahressteuergesetz 2024, das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 und das Steuerfortentwicklungsgesetz.

Meldepflicht für Registrierkassen

Ich möchte diejenigen, die eine Registrierkasse im Einsatz haben oder die Anschaffung einer solchen planen, nochmals darauf hinweisen, dass diese ab 2025 dem Finanzamt anzuzeigen sind!

Für Registrierkassen, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, hat die Meldung bis zum 31.07.2025 zu erfolgen.

Bei nach dem 01.07.2025 angeschafften Systemen, hat die Meldung innerhalb eines Monats zu erfolgen.

Die Meldung können Sie über das ELSTER-Portal selbst vornehmen. Wenn Sie hierfür Unterstützung benötigen, können auch wir die Meldung für Sie übernehmen. Bitte nehmen Sie mit uns hierfür Kontakt auf.

Sollte bei einer Betriebsprüfung festgestellt werden, dass die Registrierkasse(n) dem Finanzamt nicht angezeigt wurden, führt dies ggf. zu einer strengeren Prüfung und bei Feststellungen ggf. zu Hinzuschätzungen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Ihre Steuerkanzlei Werner Müller

Newsletter Januar 2025.pdf